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   LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2009 - L 6 U 390/05   

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https://dejure.org/2009,122230
LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2009 - L 6 U 390/05 (https://dejure.org/2009,122230)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.03.2009 - L 6 U 390/05 (https://dejure.org/2009,122230)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. März 2009 - L 6 U 390/05 (https://dejure.org/2009,122230)
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  • BSG, 28.06.1990 - 4 RA 57/89

    Êndgültiger Verwaltungsakt beim Rechtsanspruch auf Geldleistungen, Gewährung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2009 - L 6 U 390/05
    Weiterhin handelt es sich bei den Verletztengeld-Bescheiden der Beklagten auch nicht um Vorwegzahlungen mit einer zulässigen Nebenbestimmung gemäß §§ 17 SGB I iVm §§ 9, 32 SGB X, für die nach der Rechtsprechung eine - erleichterte - Rückabwicklung nach § 42 SGB I in entsprechender Anwendung erfolgen kann (BSG Urteil vom 28. Juni 1990, 4 RA 57/89 in BSGE 67, 104 ff, S. 120 f; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 29. Juni 2006, L 10 U 3578/05).
  • BSG, 26.06.2007 - B 2 U 5/06 R

    Soziales Leistungsrecht - zu Unrecht gewährter Vorschuss - Rückabwicklung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2009 - L 6 U 390/05
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob § 42 SGB I nur dann Anwendung findet, wenn der Leistungsanspruch tatsächlich auch dem Grunde nach besteht, aber die Höhe der Leistung im Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht festgestellt werden kann - was hier nicht der Fall war, da die Höhe des kalendertäglichen Verletztengeldanspruches der Klägerin bekannt war und in den Bescheiden der Beklagten auch ausdrücklich und konkret beziffert worden ist - oder auch dann, wenn sich im nachhinein herausstellt, dass der Anspruch bereits dem Grunde nach nicht gegeben war (so BSG Urteile vom 26. Juni 2007, B 2 U 5/06 R; 29. April 1997, 4 RA 46/96 R ).
  • BSG, 29.04.1997 - 4 RA 46/96

    Rente - Ehemalige DDR - Rückzahlung - Vorschuß - Angabe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2009 - L 6 U 390/05
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob § 42 SGB I nur dann Anwendung findet, wenn der Leistungsanspruch tatsächlich auch dem Grunde nach besteht, aber die Höhe der Leistung im Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht festgestellt werden kann - was hier nicht der Fall war, da die Höhe des kalendertäglichen Verletztengeldanspruches der Klägerin bekannt war und in den Bescheiden der Beklagten auch ausdrücklich und konkret beziffert worden ist - oder auch dann, wenn sich im nachhinein herausstellt, dass der Anspruch bereits dem Grunde nach nicht gegeben war (so BSG Urteile vom 26. Juni 2007, B 2 U 5/06 R; 29. April 1997, 4 RA 46/96 R ).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.06.2006 - L 10 U 3578/05

    Gesetzliche Unfallversicherung - vorschussweise Leistungsgewährung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2009 - L 6 U 390/05
    Weiterhin handelt es sich bei den Verletztengeld-Bescheiden der Beklagten auch nicht um Vorwegzahlungen mit einer zulässigen Nebenbestimmung gemäß §§ 17 SGB I iVm §§ 9, 32 SGB X, für die nach der Rechtsprechung eine - erleichterte - Rückabwicklung nach § 42 SGB I in entsprechender Anwendung erfolgen kann (BSG Urteil vom 28. Juni 1990, 4 RA 57/89 in BSGE 67, 104 ff, S. 120 f; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 29. Juni 2006, L 10 U 3578/05).
  • OLG Bremen, 03.08.2006 - 2 U 86/04

    Beschädigung von in Kisten verpackten Maschinenteilen bei Beförderung auf dem

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2009 - L 6 U 390/05
    Auch hiergegen hat die Klägerin am 3. Juni 2004 Klage erhoben (S 2 U 86/04).
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